Für den Fall der Fälle – Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit
In einer psychischen Krise kann es vorkommen, dass man die Fähigkeit verliert, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Damit Menschen für solche Situationen vorsorgen können, hat die DGPPN eine Patientenverfügung speziell für den Bereich der psychischen Gesundheit entwickelt. Sie richtet sich an alle, die für den Fall einer eingeschränkten Einwilligungsfähigkeit vorsorgen wollen, insbesondere aber an Menschen mit psychischen Vorerkrankungen.