Hessen beschließt Änderung des PsychKHG | DGPPN sieht erhebliches Stigmatisierungspotenzial
Neue Gesetzesfassung nicht mit ärztlicher Schweigepflicht vereinbar und ohne wirklichen Nutzen zur Gefahrenabwehr
Der Hessische Landtag hat am 11.12.2025 das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes PsychKHG in der Dritten Lesung beraten und verabschiedet. Die DGPPN warnt vor Stigmatisierung und Unvereinbarkeit mit ärztlicher Schweigepflicht. Diese Änderung sendet ein falsches Signal für die Weiterentwicklung der bestehenden PsychKHGs. Sie wird die Gefahrenabwehr nicht verbessern und sie könnte sogar zu einer Zunahme des Gewaltrisikos durch unbehandelte psychische Erkrankungen führen.