Die DGPPN begrüßt, dass der G-BA die Übergangsregelung für die in der Richtlinie „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-RL) vorgesehenen Strafzahlungen bei Unterschreitung von Personal-Mindestvorgaben verlängert hat. Gleichzeitig fordert sie, dass Kliniken, die Schwierigkeiten haben, die Mindestvorgaben zu erfüllen, Unterstützung bei der Personalgewinnung erhalten. Sanktionen sollten auf die Höhe der nicht verausgabten Personalmittel begrenzt werden.